Seit Mai 2002 regelt das Behindertengleichstellungsgesetz die Gestaltung elektronischer Informationsangebote. Auch wenn diese Regelung sich vorrangig an Träger öffentlicher Einrichtungen richtet, empfehlen sich diese Rahmenbedingungen auch für gewerbsmäßige Anbieter. Barrierefreie Internetseiten beinhalten zum Beispiel Textalternativen für Grafiken, macht die Inhalte auch ohne Scriptsprachen (Javascript) zugänglich und verwendet keine veralteteten Programmieranweisungen.